Unsere Öffnungszeiten

 

Mai bis September

Dienstag bis Freitag

Wein- & Biergarten  | 14.00 bis 23.00 Uhr

À la carte Bedienter Bereich - Reservierungsanfrage | 17.30 bis 23.00 Uhr

Küche bis 21.30 Uhr

Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen

Wein- & Biergarten | 12.00 bis 23.00 Uhr

À la carte Bedienter Bereich - Reservierungsanfrage | 12.00 bis 14.00 Uhr & 17.30 bis 23.00 Uhr

 

Küche bis 21.30 Uhr - Sonntag bis 21.00 Uhr

 

Oktober bis April

Mi bis Fr | 16.00 bis 22.00 Uhr - Küche bis 21.00 Uhr

Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen | 12.00 bis 22.00 Uhr

Küche bis 21.00 Uhr

 

Wählen Sie Ihre Reservation aus folgenden Zeitfestern:

Mittags begrenzt von 12.00 bis 14.00 Uhr

"Early Bird" 17.30 bis 19.45 Uhr oder

"Sunset" ab 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr

 

Januar Betriebsferien | Veranstaltungen sind auf Anfrage selbstverständlich auch außerhalb unserer Öffnungszeiten möglich.

Kontakt

Johannisweg 2

für NAVI: Albert-Günther-Weg
97082 Würzburg

 

Telefon: 0931 797500


E-Mail Anfragen & Infos : bankette@nikolaushof.com

 

Hinweis: Reservierungsanfragen für den à la carte Bereich können nur berücksichtigt werden, wenn sie über unser Reservierungsformular getätigt wurden.

Reservierungs­anfrage

Bis zur Bestätigung unsererseits, bleibt Ihre Reservierung unverbindlich.

Wenn das gewünschte Datum grau hinterlegt ist, bedeutet das, dass an diesem Tag keine Reservierung möglich ist.

 

 

 

Andere Uhrzeiten oder Personenzahlen bitte per E-Mail oder telefonisch anfragen.

Selbstverständlich können Ihre Veranstaltungen auch gerne außerhalb unserer Öffnungszeiten stattfinden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 

1.Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen die das Restaurant zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Hochzeiten, Tagungen etc. zur Verfügung stellt sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der 1974 m.ü.M. GmbH – Nikolaushof (im Weiteren einheitlich „Restaurant“ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande; diese sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.
  3. Das Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  4. Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
  3. Der Veranstalter/Besteller haftet dem Restaurant für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.
  4. Falls nicht anders vermerkt, beinhalten die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung fünf Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis erhöht werden.
  5. Rechnungen des Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Restaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Restaurant rechnet mit Auftragsbestätigung eine Reservierungsgebühr in Höhe der veranschlagten Raummiete (brutto) ab. Der genannte Betrag ist innerhalb von zwei Wochen zu überweisen. Eine verbindliche Buchung liegt erst nach dem Geldeingang vor. Die Reservierungsgebühr wird auf die veranschlagte Raummiete angerechnet.
  7. Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen oder mindern.
  9. Kreditkarten werden nur zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen noch verbilligte Sonderpreise sind.

 

4. Rücktritt des Kunden (d. h. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Restaurants (No Show)

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
  2. Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Restaurants auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Restaurant ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß oben IV Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei einem Rücktritt vom Vertrag wird die bei Vertragsabschluss bezahlte Reservierungsgebühr als Bearbeitungsgebühr betrachtet und vom Restaurant einbehalten.
  4. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant berechtigt, eine Stornogebühr i.H.v. 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
  5. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis- Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
  6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
  7. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. bis 5. berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  8. Sofern der Kunde ein Bankett (= Hochzeit, Geburtstag oder ähnliche Festlichkeiten) storniert, wird zusätzlich das preiswerteste 3-Gang Menü aus der aktuellen Menümappe des Restaurants und eine Getränkepauschale in Höhe von € 30,00 als Grundlage oder der bereits vereinbarte Speise- und Getränkeumsatz (falls bereits ein Angebot vorliegt), bei Stornierung der Veranstaltung, wie folgt in Rechnung gestellt:
    - Rücktritt später als 181 Tage vor Beginn: 50% - Rücktritt später als 60 Tage vor Beginn: 60%
    - Rücktritt später als 30 Tage vor Beginn: 80% - Rücktritt später als 7 Tage vor Beginn: 100%
    Sollte der Termin erneut mit einer gleichwertigen Veranstaltung verkauft werden, entfällt die Stornogebühr aus den Punkten 4.4 - 4.8.

 

5. Rücktritt des Restaurants

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
  4. höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  6. das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist;
  7. ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
  8. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

 

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Restaurant mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants.
  2. Verringert sich die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 5 %, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei darüberhinausgehenden Reduzierungen werden folgende Anteile eines vereinbarten Speisen- und Getränkeumsatzes der 5 % überschreitenden Ausfälle wie folgt in Rechnung gestellt:
    - Bei Mitteilung später als 8 Tage vor Beginn: 50%
    - Bei Mitteilung am Veranstaltungstag: 100%
  1. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant diesen Abweichungen zu, so kann das Restaurant die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden

 

7. Mitbringen von Speisen und Getränken / Getränkepauschalen

  1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das Restaurant. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkgeld“ und/oder „Tellergeld“) berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Restaurant insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.
  2. Getränkepauschalen beinhalten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Getränke.

Über- / unterschreitet der reale Verbrauch die Getränkepauschale um 10%, wird der tatsächliche Verbrauch berechnet.

 

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Restaurants berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Das Restaurant haftet für Schäden an eingebrachten Gegenständen oder Exponaten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist – abgesehen von § 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 6 Monate ab Beendigung des Vertrages.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür kann das Restaurant einen behördlichen Nachweis verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Restaurant berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Restaurant zu bringen. Auch hierbei besteht keine Haftung seitens des Restaurants bezüglich Verlustes, Untergang und Beschädigung lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten Restaurants. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter.

 

10. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Restaurant kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.

 

11. Verschiedenes

  1. Fotografische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Restaurant durchgeführt werden.
  2. Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung sind durch das Restaurant genehmigungspflichtig.

 

12. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Restaurants.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Würzburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Würzburg, Januar 2021

Alle vorherigen Preislisten / AGB‘s / Bankettmappen verlieren hiermit ihre Gültigkeit

 

 

AGB als PDF

Wichtige
Zusatzinformationen

 

Allgemein
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Der Veranstalter wird gebeten, Menükarten, Blumendekorationen, Tischkarten, Kuchen und/ oder sonstige zur Veranstaltung nötigen Utensilien, spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzuliefern, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Bitte beschriften Sie Ihre persönlich mitgebrachten Gegenstände (Kuchen- Tortenplatten etc.).
Bei der Anlieferung von Material in größerem Umfang ist der Nikolaushof über Art und Menge der Lieferung im Vorfeld zu informieren. Dasselbe gilt für die Abholung der Waren. Bitte beachten Sie, dass eine Anlieferung/Abholung grundsätzlich nur während unseren Öffnungszeiten möglich ist.

 

Raummiete / Umsatzgarantie

Unsere Räumlichkeiten sind für Sie exklusiv buchbar. Bitte beachten Sie, dass je nach Auslastung (Personenanzahl), gebuchte Räumlichkeit und Art des Aufwandes (z.B. Kaffee und Kuchen oder ein mehrgängiges Menu) eine Umsatzgarantie bzw. eine Raummiete anfallen kann.

 

Dekoration

Die Anbringung von Dekorationsmaterial, der Ein- und Aufbau technischer Anlagen o.ä. sowie die Nutzung der Flächen auf dem Gelände des Nikolaushofes, außerhalb der angemieteten oder vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden (Gruppenräume, Ausstellungsflächen etc). Vom Kunden zurückgelassener Müll wird je nach Volumen vom Nikolaushof immer auf Kosten des Veranstalters entsorgt.

Auf dem Gelände des Nikolaushofes ist es untersagt, Blütenblätter, Reis, Nudeln, Porzellan oder ähnliches zu streuen/verteilen.

 

Kerzen / Teelichter

Gerne dekorieren wir Ihre Tische mit Kerzenständer oder großen Windlichtern mit weißen Kerzen.
Wir berechnen pro Kerzenleuchter oder Windlicht je € 10,0. Selbs mitgebrachte Kerzen/Teelichter/Stumpenkerzen etc. müssen immer mit einem Untersetzer /Teller oder Tropfschutz versehen sein.

 

Menüauswahl

Bei Veranstaltungen ist KEIN „à-la–carte“- Service möglich. Ein im Voraus bestelltes Menü oder Buffet wird serviert.
Bei kleineren Veranstaltungen bis 15 Personen besteht die Möglichkeit, aus der aktuellen Speisenkarte eine begrenzte Auswahl (reduzierte Karte) zusammenzustellen. Bitte entnehmen Sie unsere Büffet- und Menüauswahl den beigelegten Vorschlägen. Selbstverständlich können die einzelnen Gänge der Menüs miteinander kombiniert werden. Nachservice ist im Menüpreis nicht mit einkalkuliert und wird nur auf Vorbestellung serviert.

 

Tischwäsche

Die Farbe unserer Tischdecken und Servietten ist in Weiss gehalten. Wir berechnen für die Eindeckung (Tischwäsche und Stoffservietten) € 1,9. Falls Sie zusätzliche Wünsche hinsichtlich der Tischwäsche oder Form der Servietten etc. haben, wird dies gesondert berechnet.

 

Korkgeld

Bei selbst mitgebrachten Wein- / Sektflaschen erheben wir ein Korkgeld von € 14,0 pro 0,75l Flasche bei Spirituosen / Likören über 15% Vol. ein Korkgeld von € 35,0 pro 0,7l Flasche, € 50,0 pro 1,0l Flasche.

 

Musik

Unsere Musikanlagen in den einzelnen Räumlichkeiten sind nur für eine ruhige Hintergrundbeschallung ausgelegt. Für Ansprachen und/oder Nutzung als Veranstaltung/DJ/Band etc. bitten wir Sie auf Ihr eigenes/gemietetes Material zurückzugreifen.
Unsere Räumlichkeiten sind von der GEMA lizenziert. Wir berechnen Ihnen eine Aufwandsentschädigung von € 42,0 (brutto) pro Veranstaltung für DJ, Band und/oder Hintergrundmusik. Weitere Informationen finden Sie auf www.gema.de

 

Umsatzgarantie

Bei Buchung einer unserer Veranstaltungsräume fällt ggf. eine Umsatzgarantie / Raummiete an.

 

Nachtzuschlag / Sperrstunde

Veranstaltungen enden ohne vorherige Absprache um 24.00 Uhr.
Für die Verlängerung der Veranstaltung fällt ab 0.00 Uhr pro angefangene Stunde eine Gebühr von Euro 85,0 an. Diese wird der Rechnung hinzugefügt. Der Veranstalter gibt durch die Verlängerung der Veranstaltung sein Einverständnis zur Zahlung dieses Überstundenausgleichs. Ausschankschluss ist 02.30 Uhr - Sperrstunde ist 3.00 Uhr.

 

Mehrwertsteuer

Unsere Preise sind Endpreise, inklusive der gesetzlichen MwSt. Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation je nach Marktlage und Saison vor.

 

Kreditkarte

Erfolgt die Rechnungszahlung mit Kreditkarte, ist das Restaurant Nikolaushof“ berechtigt, die Kreditkartengebühr in Höhe von brutto 5% des Rechnungsendbetrages vom Kunden bzw., soweit ein Veranstalter vorhanden ist, vom Veranstalter, zu verlangen. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Stellung des Rechnungsendbetrages.

 

Feuerwerk

Das Anzünden von Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Skylaternen etc. ist aus feuerpolizeilichen Gründen auf unserem Gelände strikt verboten. Ausserhalb des Geländes (z.B. öffentlicher Parkplatz, privates Feld etc.) ist dies in Eigenverantwortung möglich. Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnisse (z.B. bei Feuerwerk etc.) hat der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Artikel (z.B. Himmelslaternen), deren Nutzung behördlich nicht erlaubt ist, dürfen nicht verwendet werden. Dem Gast obliegt dann auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und / oder sonstiger Vorschriften.

 

Trinkgeld

Unser Team freut sich, wenn Sie die gebrachte Leistung zusätzlich honorieren möchten.
Wir bitten Sie zu beachten, dass Trinkgeld nur in bar an unsere Mitarbeiter weitergeleitet werden kann.

 

 

unsere Preise verstehen sich in €; inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer 17

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Liebe Gäste,

 

unsere Öffnungszeiten diese Woche.

15.04-21.04

 

 Montag und Donnerstag Ruhetag.

 

Dienstag, Mittwoch und Freitag ab 14:00 Uhr

 

Samstag und Sonntag ab 12:00 Uhr

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Ihr Team vom Nikolaushof

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